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ISO- und EN-Standards für die Tauchausbildung

Für die Ausbildung von Tauchern und Tauchlehrern gibt es seit 2004 Euro-Normen (EN), die Anfang 2007 durch die „International Standardization Organisation” (ISO, ein internationaler Zusammenschluss der Normungsgremien aus mehr als 150 Ländern) als weltweite Standards übernommen wurden.

Diese Standards legen Minimalanforderungen an die Ausbildung und das Können der Taucher in verschiedenen Stufen fest. Eine gute Ausbildung muss immer mehr geben als diese Standards!

Hiermit gibt es jedoch zum ersten Mal eine allgemeine Grundlage, um die Ausbildungsstufen verschiedener Organisationen miteinander vergleichen zu können. Dadurch ist auch die gegenseitige Anerkennung der Brevets verschiedener Organisationen vereinfacht, ihr solltet im Urlaub seltener Probleme haben, dass Brevets nicht anerkannt werden (sofern die Basen die Normen kennen ...).

Die Zertifizierung

Es gibt entsprechende Stellen, die ein Produkt, eine Firma oder eine Organisation untersuchen und dafür die Einhaltung der passenden Normen attestieren, also ein Zertifikat ausstellen. Diese Stellen werden von den Normungsgremien beauftragt und unterliegen ihrerseits wieder einer strengen Kontrolle.

Im Falle der Tauchausbildung ist diese Stelle in Europa das „European Underwater Federation Certification Body", ein Joint-Venture der „European Underwater Federation" (EUF) und des Österreichischen Normungsinstituts (ON).

Wer diese Zertifizierung hinter sich hat, darf sich mit dem Logo „EUF certified” (rechts) oder dem CE-Zeichen schmücken.

Was bedeuten diese Normen? 

Euro- oder ISO-Normen sind erst einmal nicht rechtsverbindlich. Durch nationale Gesetzgebung jedoch können sie zu verbindlichen Vorschriften werden. Betreffs unseres Tauchsports ist dies zum Beispiel in Frankreich, Spanien und Portugal bereits der Fall, in Deutschland nicht.

Jedoch ist eine staatliche Anerkennung nur durch Einhaltung vorhandener Normen möglich, bei Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel mit eurer Versicherung, wird auch nach vorhandenen Normen geprüft. Ausserdem stellt sich bei Organisationen, die sich nicht entsprechend zertifizieren lassen, die Frage, wo hier das Problem liegt - schliesslich handelt es sich ja nur um Minimalanforderungen.

Aus diesem Grund haben wir uns im Club dafür entschieden, nur im Namen von Organisationen, die nach EN beziehungsweise ISO zertifiziert sind, auszubilden.

Wir können jedem Taucher auch nur dringend anraten, sich ausschließlich bei solchen Organisationen ausbilden zu lassen oder für diese eine Ausbildung durchzuführen. Welche Organisationen wie zertifiziert sind, lässt sich auf der Seite der EUF nachlesen.

Der Inhalt der Normen

Im folgenden eine Liste aller Normen, die die Tauchausbildung regeln. In der Beschreibung ist nur ganz kurz das wesentliche aufgelistet, dahinter seht ihr, welche Ausbildung bei den verschiedenen Organisationen der jeweiligen Norm entspricht.

Norm Beschreibung Ausbildungsstufen der Organisationen
EN 14153-1 / ISO 24801-1
„Supervised Diver”
Der „Beaufsichtigte Taucher” kann:
  • Nur unter direkter Überwachung durch einen  „Dive Leader” tauchen.
  • Maximal bis 12 Meter Tiefe tauchen.
  • Nur unter Bedingungen tauchen, die gleich oder besser als die bei der Ausbildung sind.
  • Barakuda: Basic Diver
  • NAUI: Passport Diver
  • PADI: Scuba Diver
EN 14153-2 / ISO 24801-2
„Autonomous Diver”
Der „Selbständige Taucher” kann:
  • Nur in Begleitung anderer Taucher mit mindestens der gleichen Ausbildung tauchen.
  • Maximal bis 20 Meter Tiefe tauchen.
  • Nur Nullzeit-Tauchgänge machen.
  • Nur unter Bedingungen tauchen, die gleich oder besser als die bei der Ausbildung sind.
  • Barakuda: Open Water Diver / CMAS Taucher *
  • NAUI: Scuba Diver
  • PADI: Open Water Diver
EN 14153-3 / ISO 24801-3
„Dive Leader”
Der „Tauchgruppenleiter” kann:
  • Sämtliche Tauchaktivitäten anleiten, für die er ausgebildet wurde.
  • Notfallverfahren für die jeweilige Aktivität planen und durchführen.
  • Barakuda: Dive Leader / CMAS Taucher ***
  • NAUI: Dive Master
  • PADI: Divemaster
EN 14413-1 / ISO 24802-1
„Scuba Instructor Level 1”
Der „Tauchausbilder der Ausbildungsstufe 1” ist gedacht für Assistenztätigkeiten in der Tauchausbildung und kann:
  • Die theoretische Ausbildung und die praktische Ausbildung im begrenzten Freiwasser (Pool) von Schülern zu „Beaufsichtigten Tauchern” selbständig durchführen.
  • Falls er durch einen „Tauchausbilder der Ausbildungsstufe 2” angeleitet wird, Theorie- und Poolausbildung bis zum „Tauchgruppenleiter” machen.
  • Unter direkter Überwachung eines „Tauchausbilder der Ausbildungsstufe 2” Übungen im Freiwasser begleiten und durchführen.
  • Barakuda: Basic Instructor / CMAS Tauchlehrer-Assistent
  • NAUI: Assistant Instructor II
  • PADI: Assistant Instructor
EN 14413-2 / ISO 24802-2
„Scuba Instructor Level 2”
Der „Tauchausbilder der Ausbildungsstufe 2” kann:
  • Selbständig Tauchausbildungen durchführen.
  • „Tauchausbilder der Ausbildungsstufe 1” anleiten und überwachen.
  • Mit entsprechender Ausbildung spezielle Tauchaktivitäten planen, organisieren und durchführen.
  • Barakuda: Open-Water-Instructor / CMAS Tauchlehrer *
  • NAUI: Scuba Instructor
  • PADI: Open Water Scuba Instructor
EN 14467 / ISO 24803 „Dienstleistungen”: Diese Norm legt Anforderungen an Dienstleister des Freizeit-Gerätetauchens fest. Sie definiert die Bereiche Ausbildung, organisierte und geführte Tauchgänge für zertifizierte Taucher und Verleih von Tauchausrüstungen. Tauchbasen, Tauchshops und Tauchschulen werden aufgrund dieser Norm zertifizert.